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Rücknahme und Recycling

Wir verkaufen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien und Akkus. Deshalb informieren wir Sie hier darüber, wie Sie Altgeräte und Altbatterien richtig und kostenlos entsorgen und was Sie dabei beachten sollten.

Die Abschnitte zu Altbatterien, Elektro-Altgeräten und Abfallvermeidung gelten für Kunden in Deutschland. Kunden in Österreich und in der Schweiz finden die für sie geltenden Hinweise in den Abschnitten „Kunden in Österreich“ und „Kunden in der Schweiz“.

Altbatterien und Altakkus

Rechtsgrundlage

Für Batterien und Akkus gilt die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-Batterieverordnung), in Deutschland ergänzt durch das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).

Ihre Pflicht zur getrennten Rückgabe

Altbatterien und Altakkus gehören nicht in den Hausmüll. Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen und bei einer Rücknahme- oder Sammelstelle abzugeben. Nur so können Altbatterien sicher behandelt und ihre Rohstoffe zurückgewonnen werden.

Batterien, die sich ohne Zerstörung aus einem Elektrogerät entnehmen lassen, nehmen Sie bitte vor der Entsorgung des Geräts heraus und geben sie getrennt ab. Fest verbaute Batterien werden mit dem Altgerät entsorgt (siehe Abschnitt „Elektro- und Elektronik-Altgeräte“).

Wo Sie Altbatterien kostenlos abgeben können

  • Bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, zum Beispiel auf Wertstoffhöfen. Dort werden Geräte-Altbatterien aus privaten Haushalten unabhängig von Marke und Herkunft kostenlos angenommen.
  • Im Handel: Geschäfte, die Batterien verkaufen, nehmen Altbatterien kostenlos zurück.
  • Bei uns: Sie können Altbatterien kostenlos bei uns vor Ort abgeben (NIMAX GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 9, 86899 Landsberg am Lech) oder bei den Rückgabestellen von take-e-back: take-e-back Rücknahmestellen finden. Unsere Rücknahmepflicht beschränkt sich auf Altbatterien der Kategorien, die wir als neue Batterien anbieten oder angeboten haben, und auf die Menge, die private Endnutzer üblicherweise entsorgen.

Weitere Informationen zur Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien finden Sie in der gemeinsamen Verbraucherinformation der Rücknahmesysteme: batterie-zurueck.de

Kennzeichnung der Rücknahmestellen

Kennzeichnung der Rücknahmestellen

Rücknahme- und Sammelstellen für Altbatterien erkennen Sie an diesem einheitlichen Zeichen der Batterierücknahmesysteme.

Sicherheitshinweise, besonders für Lithium-Batterien

Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung in Brand geraten. Falsch entsorgt verursachen sie immer wieder Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Bitte beachten Sie:

  • Kleben Sie die Pole von Lithium-Batterien vor der Rückgabe mit Klebeband ab oder verpacken Sie die Batterien einzeln, damit kein Kurzschluss entsteht.
  • Öffnen, zerlegen, durchbohren oder quetschen Sie Batterien nicht und werfen Sie sie nicht ins Feuer.
  • Lagern Sie Altbatterien bis zur Rückgabe kühl, trocken und für Kinder unerreichbar.
  • Verwenden Sie beschädigte, aufgeblähte oder auffällig warme Akkus nicht weiter. Geben Sie sie nicht in die Sammelbox im Handel, sondern direkt bei einer Sammelstelle des Entsorgungsträgers ab und weisen Sie auf den Schaden hin.

Bedeutung der Symbole

Bedeutung der Symbole

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder ihrer Verpackung bedeutet, dass die Batterie am Ende ihrer Lebensdauer nicht in den Hausmüll darf, sondern getrennt gesammelt werden muss.

Steht unter der Mülltonne ein chemisches Zeichen, enthält die Batterie mehr als die zulässige Menge des jeweiligen Schwermetalls: Hg für Quecksilber (mehr als 0,0005 %), Cd für Cadmium (mehr als 0,002 %) oder Pb für Blei (mehr als 0,004 %).

Weitere Angaben auf Batterie oder Verpackung, etwa zur chemischen Zusammensetzung, zur Kapazität oder der Hinweis „nicht wiederaufladbar“, helfen Ihnen bei der richtigen Verwendung und Entsorgung.

Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit

Batterien können Schwermetalle und andere gefährliche Stoffe enthalten, zum Beispiel Elektrolyte. Gelangen sie über den Hausmüll oder durch achtloses Wegwerfen in die Umwelt, können diese Stoffe Boden und Wasser belasten und der Gesundheit schaden. Die getrennte Sammlung verhindert das und ermöglicht die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel oder Blei.

So vermeiden Sie Batterieabfall

  • Nutzen Sie, wo es sinnvoll ist, wiederaufladbare Akkus statt Einwegbatterien.
  • Laden und lagern Sie Akkus nach den Angaben des Herstellers. Vermeiden Sie Hitze und vollständige Entladung; das verlängert die Lebensdauer.
  • Nehmen Sie Batterien aus Geräten, die Sie längere Zeit nicht benutzen.
  • Geben Sie noch funktionsfähige Akkus und Geräte weiter, statt sie zu entsorgen.

Registrierung

Unsere Registrierungsnummer im Herstellerverzeichnis für Batterien: DE 94266517.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Rechtsgrundlage

Für Elektro- und Elektronikgeräte gilt in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), mit dem die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte umgesetzt wird.

Getrennte Entsorgung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, heißen Altgeräte. Als Besitzer müssen Sie Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgen. Sie gehören also nicht in den Hausmüll, sondern zu einer Sammel- oder Rücknahmestelle.

Batterien und Lampen vorher entnehmen

Altbatterien und Altakkus, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe aus dem Gerät entfernen und getrennt entsorgen. Das gilt besonders für Lithium-Akkus: Werden sie im Gerät beschädigt, können sie in Brand geraten. Hinweise zum sicheren Umgang finden Sie im Abschnitt „Altbatterien und Altakkus“.

Löschung personenbezogener Daten

Altgeräte enthalten häufig personenbezogene Daten, etwa Computer, Smartphones, Kameras oder Steuergeräte mit Speicher. Für das Löschen dieser Daten vor der Abgabe sind Sie selbst verantwortlich.

Wo Sie Altgeräte kostenlos abgeben können

  • Bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, zum Beispiel auf Wertstoffhöfen.
  • Bei Rücknahmestellen von Herstellern und Händlern.
  • Bei uns über das Rücknahmesystem take-e-back: Wir nehmen Altgeräte über ein bundesweites Netz von Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung kostenlos zurück. Eine Rückgabestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: take-e-back Rücknahmestellen finden

Unsere Rücknahme umfasst:

  • Beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen.
  • Unabhängig von einem Kauf bis zu drei kleine Altgeräte je Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.

Wenn Sie bei uns ein Großgerät mit einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm kaufen, zum Beispiel ein großes Teleskop, holen wir ein gleichartiges Altgerät auf Wunsch kostenlos am Lieferort ab. Bitte fordern Sie die Abholung per E-Mail bei unserem Kundenservice an: .

Kennzeichnung der Rücknahmestellen

Kennzeichnung der Rücknahmestellen

Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte erkennen Sie an diesem Symbol.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den Hausmüll darf, sondern getrennt gesammelt werden muss.

Registrierung

Unsere WEEE-Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register: DE 95429205. Wir sind Mitglied im Rücknahmesystem take-e-back der take-e-way GmbH.

Abfallvermeidung

Nach der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die Vermeidung von Abfällen Vorrang vor ihrer Entsorgung. Bei Elektro- und Elektronikgeräten heißt das vor allem: Lassen Sie defekte Geräte nach Möglichkeit reparieren, und verkaufen oder verschenken Sie funktionsfähige Geräte, die Sie nicht mehr brauchen, statt sie zu entsorgen.

Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Abfallvermeidungsprogramm „Wertschätzen statt Wegwerfen“

Kunden in Österreich

Rechtsgrundlage

In Österreich gelten für Elektro- und Elektronikgeräte die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und für Batterien die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Für beide gilt außerdem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002).

Getrennte Entsorgung

Altgeräte und Altbatterien dürfen nicht in den Restmüll. Entnehmen Sie Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, vor der Entsorgung aus dem Gerät und geben Sie beides getrennt ab. Die Hinweise zu Sicherheit, Symbolen, Datenlöschung und Abfallvermeidung in den Abschnitten oben gelten auch für Sie.

Wo Sie Altgeräte und Altbatterien kostenlos abgeben können

  • Bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde, zum Beispiel in Altstoffsammelzentren.
  • Im Handel, der Elektrogeräte oder Batterien verkauft.
  • Bei den Übernahmestellen unseres Sammel- und Verwertungssystems ERA: ERA-Übernahmestellen finden

Eine Sammelstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Sammelstellen in Österreich

Unser Bevollmächtigter und Sammelsystem

Unsere Pflichten nach der EAG-VO und dem Batterierecht nimmt in Österreich unser Bevollmächtigter wahr: ARAplus GmbH, Mariahilfer Straße 123, Millergasse 43/Eingang, 1060 Wien, Österreich (Mitgliedsnummer 24706). Für die Sammlung und Verwertung sind wir der Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) angeschlossen (Mitgliedsnummer 41018, Registrierungsnummer 9008392237869).

Kunden in der Schweiz

Rechtsgrundlage

In der Schweiz gelten für Elektro- und Elektronikgeräte die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) und für Batterien die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81). Die Hinweise zu Sicherheit, Symbolen, Datenlöschung und Abfallvermeidung in den Abschnitten oben gelten auch für Sie.

Wo Sie Altgeräte und Altbatterien kostenlos abgeben können

Altgeräte und Altbatterien gehören nicht in den Kehricht. Sie können sie kostenlos im Handel zurückgeben, der Geräte oder Batterien der gleichen Art verkauft, sowie bei den offiziellen Sammelstellen. Eine Sammelstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: recycling-map.ch

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